Familien-Stammbuch Wilhelm Pelzer

PELZR, Wilhelm (1900-1976) - Familienstammbuch200
Baum

Familien-Stammbuch

Glücklicher Bund, wo der Gatte das Haupt
 ... die Gattin das Herz ist. ...

Familien-Stammbuch der Familie Pelzer-Gromment

Treue bis zum Tode, das ist die Summe der gegenseitigen Pflichten eines Ehepaares.

Inhalts-Verzeichnis.
Vorwort Seite 4-5
I. Heiratsschein der Ehegatten " 6-7
II. Todesscheine des Ehegatten " 8-9
III. Geburts- und Todesscheine der Kinder " 10-25
IV. Namen der Großeltern " 26-27
V. Gedenkblätter " 28-33
Anhang
Die wichtigsten Bestimmungen des Personenstandsgesetzes betreffend die Anmeldung und Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle.
1. Die Geburten Seite 34
2. Heiratsankündigungen " 35
3. Sterbefälle " 35
4. Legitimation der zur Anzeige Erscheinenden " 36
5. Berichtigung des Standesregister " 36
6. Strafbestimmungen " 36
7. Dienststunden bei den Standesämtern " 36

Vorwort

Das Familien-Stammbuch hat den Zweck, die auf den Familienstand, insbesondere auf die standesamtliches Eheschließund, die kirchliche Einsegnung der Ehe, die Geburten, Taufen und Sterbefälle bezüglichen Angaben aufzunehmen.
Die betreffenden Daten werden von dem zuständigen Standesbeamten und dem Pfarramte nach Maßgabe der gegebenen Formulare in das Familien-Stammbuch eingetragen und amtlich beglaubigt.
Außerdem können in das Familien-Stammbuch von dem Inhaber selbst in den dazu bestimmten Spalten V noch Notizen über die Taufzeugen, die hl. Kommunion bezw. Konfirmation und spätere Verheiratung der Kinder, sowie andere die Familienmitglieder betreffende wichtige Nachrichten, die nicht in Vergessenheit geraten sollen, aufgezeichnet werden.
Ferner wird dringend empfohlen, die Namen der Eltern und die der Großeltern der Ehegatten auf Grund sorgfältiger Ermittelungen Seite 7, 26 und 27 einzutragen, da dieselben nicht selten im späteren Leben notwendig gebraucht werden, z. B. bei der Anmeldung der Sterbefälle der Eltern der Ehegatten.
In Aachen wird jedem neuvermählten Paare auf Wunsch ein Familien-Stammbuch von dem Standesbeamten gegen Entrichtung der Tarifmäßigen Gebühr ausgefertigt und zwar versehen mit der Eintragung und Beglaubigung der Eheschließung.
Nach der kirchlichen Trauung ist von dem Pfarramte die Eintragung der bezüglichen Bescheinigung zu erbitten.
Bei Anmeldung von Geburten und Sterbefällen, welche Familien-Mitglieder betreffen, ist das Familien-Stammbuch jedesmal dem Standesbeamten vorzulegen, damit derselbe sogleich die entsprechende Bescheinigung eintragen kann.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Familien-Stammbuchen besteht darin, daß es jedem Familienhaupt die Möglichkeit gewährt, sich jederzeit über seinen Familienstand mit Leichtigkeit glaubhaft auszuweisen.
Weiteren Wert haben die Familien-Stammbücher noch als geeignete Legitimationspapiere.
Bei dem nicht unerheblichen Werte, den hiernach die Familien-Stammbücher für die Beteiligten besitzen, kann die Beschaffung derselben nur angelegentlichst empfohlen werden.

Heiratsregister Nr. 60 des Jahres 1925 H

Heiratsschein.
Vornamen und Familienname des Mannes: Wilhelm Pelzer,
Stand: Schlosser, aus Aachen
geboren am 14ten Dezember 1900 in Klinkheide bei Kohlscheid; St. A. Kohlscheid Nr. 309
Vornamen der Frau: Rosa Katharina, geborene Gromment, aus Aachen, geboren am 29. September 1902 in Elversberg, Kreis Ottweiler. St.A. Nr. 170
Eheschließung am 25ten November 1925 in Aachen Standesamt III.
Aachen, am 25. November 1925
Der Standesbeamte

Die kirchliche Trauung fand statt am 26. November 1925 in St. Katharina zu Aachen-F.
Aachen-F., den 26. Nov. 1925

Namen der Eltern des Ehemannes:
Pelzer Heinrich. Waschmeister, geb. 21.8.71 zu Kohlscheid, kath.
geb. Funken Barbara, geb. 4.9.69 (Kohlscheid), gest. 29.4.1935 zu Aachen-Forst an Herzmuskellähmung, kath.
verheiratet am 13.6.1896

Namen der Eltern der Ehefrau:
Gromment Heinrich, Kaminbauer, geb. 1.5.1877 zu Hauset, kath.
geb. Kraeber Barbara, geb. 19.10.1879 zu Elversberg gest. 22.5.38 zu Saarbrücken
verheiratet, am 10.10.1898 zu Neunkirchen (Saar).
 

Ehefrau:
Sterberegister Nr. 60 des Jahres 1962J
Todesschein,
Vornamen und Familienname: Rosa Katharina Pelzer geborene Gromment, katholisch aus Brand
Stand: - , geboren am 29. September 1902 in Elversberg Kreis Ottweiler
gestorben am 7ten November 1962 in Brand
Brand am 7. November 1962
Der Standesbeamte

Erstes Kind:
Geburtsregister Nr. 14 des Jahres 1927G
Geburtsschein.
Vornamen und Familienname:
Heinrich Joseph Pelzer, geboren am 8ten Februar 1927 in Aachen.
Aachen III am 9. Februar 1927.
Der Standesbeamte
Getauft am 13. II 1927 in der Pfarrkirche zu Aachen Forst
Aachen-Forst, den 13. Febr. 1927

Zweites Kind:
Geburtsregister Nr. 28 des Jahres 1928G
Geburtsschein.
Vornamen und Familienname:
Hubert Pelzer, geboren am 29ten April 1928 in Aachen.
Aachen III, am 30. April 1928.
Der Standesbeamte
Getauft am 1. V 28 in der St. Kath. zu Aachen-F.

Aachen-F., den 1. V. 1929

Drittes Kind:
Geburtsregister Nr. 89 des Jahres 1929G
Geburtsschein:
Vornamen und Familienname:
Jakob Maria Pelzer, geboren am 5ten August 1929 in Aachen.

Aachen III, am 5. 8. 1929.
Der Standesbeamte
Getauft am 6. August 1929 in der Pfarrkirche St. Katharina zu Aachen-Forst
Aachen-Forst, den 6. August 1929

Viertes Kind:
Geburtsregister Nr. 546 des Jahres 1931G
Geburtsschein.
Vornamen und Familienname:
Karl Pelzer, geboren am 24ten März 1931 in Aachen
Aachen I am 24. März 1931
Der Standesbeamte
Getauft am 29. März 1931 in der St. Elisabeth-Pfarrkirche zu Aachen.
Aachen, den 19. 3. 1931

Fünftes Kind:
Geburtsregister Nr. 1906 des Jahres 1939G
Geburtsschein.
Vornamen und Familienname:
Rosemarie Pelzer (0.05 Uhr) geboren am 7ten Juli 1939 in Aachen, Jakobstr, 18
Aachen am 7. Juli 1939
Der Standesbeamte
Getauft am 9. Juli 1939 in der Hauptpfarrkirche zum hl. Paulus
Aachen, den 10. Juli 1939

Sechstes Kind:
Geburtsregister Nr. 1364 des Jahres 1942G
Geburtsschein.
Vornamen und Familienname:
Karin Wilhelmine Pelzer, geboren am 9ten August 1942 in Aachen, Jakobstr. 18
Aachen, am 12. Aug. 1942
Der Standesbeamte
Getauft am 13. August 1942 in der Hauptpfarrkirche St. Paul zu Aachen
Aachen, den 13. August 1942

Sechstes Kind:
Sterberegister Nr. 2644 des Jahres 1943J
Todesschein.
Vornamen und Familienname:
Karin Wilhelmine Pelzer aus Aachen
Stand: 1 Jahr alt, geboren in Aachen
gestorben am 7ten November 1943 in Aachen, Jülicherstraße 437.
Aachen am 8. 11. 1943
Der Standesbeamte

IV. Namen der Großeltern der Ehegatten.

1. Ehemannes:
a) Eltern des Vaters:
Familienname: Pelzer geb. 29.10.1835
Vornamen: Johann Josef gest. 8.1.1890
Stand Bergmann
Wohn- oder Sterbeort: Kohlscheid, kath.
und verh. am 13.10.1870 Kohlscheid
Familienname Pelzer geb. Küsters
Vornamen: Gertrud
Stand: geb 10.11.1839 get. 26.8.1889
Wohn- oder Sterbeort: Kohlscheid, kath.
b) Eltern der Mutter:
Familienname: Funken geb. 16.1.1842
Vornamen: Heinrich-Josef
Stand: Bergmann, gest. 3.3.1880
Wohn- oder Sterbeort: Kohlscheid, kath.
und verh. 16.10.1868 Kohlscheid
Familienname: Funken geb. Pafen
Vornamen: Gertrud geb 12.8.1843 (18.8.1844?)
Stand: gest. 1909 (1.4.1908?) Aachen-Forst
Wohn- oder Sterbeort: Kohlscheid, kath.

2. Ehefrau:
a) Eltern des Vaters:
Familiennamen: Gromment geb. 22.8.1842 zu Eynatten
Vornamen: Andreas gest. 10.8.1919 Kedingen
Stand: Kaminbauer, Landwirt.
Wohn- oder Sterbeort: Kedingen, kath. (Moselle)
und verh. 27.11.1875 zu Winden (Düren)
Familienname: Gromment geb. Glasmacher
Vornamen: Eva geb. 19.8.1848 Winden
Stand: gest. 29.8.1898 Homburg-Kedingen
Wohn- oder Sterbeort Kedingen, kath.
b) Eltern der Mutter:
Familienname: Kraeber
Vornamen: Christian geb. 27.3.1855 Schnaggach
Stand: Koksmeister gest. 25.7.1925
Wohn- oder Sterbeort: Elversberg (Saar) kath.
und verh. 16.11.1878 Neunkirchen

Familienname: Kraeber geb. Holweg
Vornamen Barbara, geb. 19.4.1857 Elversberg

Stand: gest. 28.8.1930
Wohn- oder Sterbeort: Elversberg, kath.

Anhang.
Die wichtigsten Bestimmungen des Personenstandsgesetzes betreffend die Anmeldung und Beurkundung der Geburten, Heiraten und Stärbefälle.

1. Geburten.
Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen.
Innerhalb einer Woche ist die Anzeige zu erstatten, also spätestens an dem Tage der nächsten Woche, der denselben Wochentagsnamen führt wie der Tag der Gebur. Ist dieser Tag jedoch ein Sonntag, so endigt die Frist Montags. Wird die Frist nicht innegehalten, so ist der Anzeigepflichtige strafbar, aber die Anzeigepflicht besteht fort.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
1. der eheliche Vater,
2. die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme,
3. der dabei zugegen gewesene Arzt,
4. jede andere dabei zugegen gewesene Person,
5. die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.
Jedoch tritt die Verpflichtung der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Erstattung der Anzeige verhindert ist.
Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.
Wenn ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben ist, so muß die Anzeige spätestens am nächstfolgenden Wochentage geschehen.

2. Heiratsankündigungen.
Da die Herbeischaffung der erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Heimatsscheine usw.) häufig umständlich ist und längere Zeit in Anspruch nimmt, so empfiehlt es sich, daß die Brautleute (namentlich dann, wenn sie Ausländer sind), sich möglichst frühzeitig an das zuständige Standesamt wenden. Dieses wird dann nach Feststellung der persönlichen Verhältnisse die beizubringenden Papiere und die zu erfüllenden Formalitäten genau bezeichnen.

3. Sterbefälle.
Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Wochentage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen.
Spätestens am nächstfolgenden Wochentage hat die Anzeige zu geschehen. Gegensatz zu Wochentag ist allein Sonntag, nicht Festtag.
Tritt z. B. der Tod am Abend des ersten Ostertages ein, so muß er am zweiten Ostertag angezeigt werden. Wird die Frist nicht innegehalten, so ist der Anzeigepflichtige strafbar, aber die Anzeigepflicht besteht fort.
Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt und wenn ein solchen nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat.
Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.
Die Polizeiverordnung vom 10. Juli 1909 betreffend die obligatorische Leichenschau, fordert die Vorlegung einer ärztlichen Todesbescheinigung.
Ist es nicht möglich, die Todesbescheinigung rechtzeitig zu beschaffen, so unterlasse man nicht, - um sich vor Strafe zu schützen - den Sterbefall auch ohne diese Todesbescheinigung zum Standesregister zu melden.

4. Legitimation der zur Anmeldung Erscheinenden.
Die Register sollen den Vermerk des Standesbeamten enthalten, daß und auf welche Weise er sich die Überzeugung von der Persönlichkeit des Erschienenen verschafft hat. Es haben sich daher dem Standesbeamten unbekannte Personen durch Vorlegung einer auf ihren richtig geschriebenen Namen lautende Urkunde (Familien-Stammbuch, Geburts-(Tauf-) oder Trauscheine, polizeiliche Meldescheine, Steuerzettel, u. ä.) oder durch eine dem Standesbeamten bekannte Person auszuweisen.

5. Berichtigung der Standesregister.
Die Berichtigung einer Eintragung in dem Standesregister kann nur auf Grund einer gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Der Antrag auf Berichtigung ist bei dem Standesbeamte anzubringen.

6. Strafbestimmungen.
Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflichten nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft bestraft.
Die Standesbeamten sind außerdem befugt, die zu Anzeigen und sonstigen Handlungen auf Grund des Gesetzes Verpflichteten hiezu durch Geldstrafen anzuhalten, welche für jeden einzelnen Fall den Betrag von fünfzehn Mark nicht übersteigen dürfen.

7. Dienststunden bei den Standesämten in Aachen.
Die Standesämter sind für den allgemeinen Verkehr wie folgt geöffnet:
Standesamt I (Alt-Aachen) Neues Rathaus, Ritter-Chorusstraße:
Werktags mit Ausnahme Samstags: vorm. 8-12 Uhr, nachm. 3-5 Uhr,
Samstags vorm. 8-12 Uhr,
Feiertags vorm. 10-11 Uhr.
Standesamt II (Aachen-Burtscheid) Verwaltungsgebäude Abteiplatz:
Werktags mit Ausnahme Samstags: vorm. 8-12 Uhr, nachm. 3-5 Uhr,
Samstags vorm. 8-12 Uhr,
Feiertags vorm. 10-11 Uhr.
Standesamt III (Aachen-Forst), Verwaltungsgebäude Triererstraße:
Werktags vorm. 9-11 Uhr,
Feiertags vorm. 10-11 Uhr.
Standesamt IV (Aachen-Lichtenbusch):
Werktags nachm. 4-6 Uhr,
Feiertags vorm. 10-11 Uhr.
Als Feiertage gelten: der Neujahrstag, Heilige drei Könige (6. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingsmontag, Fronleichnam, Peter und Paul (29. Juni), Allerheiligen (1. November), Maria Empfängnis (8. Dezember), die beiden Weihnachtstage.
Sonntags sind die Standesämter geschlossen.