Heiratsurkunde Peter Hohlweck

HOHLWECK, Peter (1833-1890) - Heiratsurkunde200
Baum

No. 74
Heiraths-Akt
Im Jahre ein tausend acht hundert sieben und fünfzig, am fünfzehnten des Monats September um vier Uhr Nachmittags, erschien vor mit Carl Bartz Bürgermeister und Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Neunkirchen, Kreis Ottweiler Regierungs-Bezirk Trier, Landgerichts-Bezirk Saarbrücken:
einer Seits: Peter Hohlweck, gemäß vorgelegtem dahier beruhendem Geburts-Akt alt vier und zwanzig Jahre, geboren zu Elversberg am zehnten des Monats August Jahrs ein tausend achthundert drei und dreißig, Bergmann von Stand, wohnhaft zu Elversberg, großjähriger Sohn des Johann Adam Hohlweck, Tagelöhner von Stand, wohnhaft zu Elversberg, gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend,
und dessen Ehefrau Magdalene Klein, ohne Stand, wohnhaft zu Elversberg, gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend;
anderer Seits: Magdalene Hinsberger, gemäß vorgelegtem zu den Belägen gefügten Geburts-Akt alt sechs und zwanzig Jahre, geboren zu Urexweiler am drei und zwanzigsten des Monats November Jahres tausend achthundert dreißig, ohne Stand, wohnhaft zur Elversberg, großjährige Tochter des Johann Hinsberger, Ackerer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Urexweiler, gestorben daselbst laut den zu den Belägen genommenen Sterbeakt am ein und zwanzigsten Juni achtzehnhundert fünf und fünfzig, dessen Eltern Ehe- und Ackersleute Johannes Hinsberger am fünf und zwanzigsten Juni achtzehnhundert und zwanzig und Anna Marie Holzer am fünfzehnten Januar achtzehnhundert sieben und dreißig besage den zu den Belägen gebrachten Sterbeakten beide zu Urexweiler gestorben sind,
und dessen Ehefrau Elisabeth Dörrenbächer, ohne Stand, wohnhaft zuletzt zu Urexweiler, gestorben daselbst zufolge dem den Belägen zugefügten Sterbeakt am dreizehnten April achtzehnhundert fünf und fünfzig, deren Eltern die Ehe- und Ackersleute Johannes Dörrenbächer am acht und zwanzigsten April achtzehhundert dreizehn und Marie Langendörffer am neunten Juli achtzehnhundert sechzehn beide zu Urexweiler, dasfallsigen den Belägen beigegebenen Sterbeakten besagen, gestorben sind,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags den drei und zwanzigsten des Monats August im Jahre eintausend acht hundert sieben und fünfzig, um zehn Uhr, des Morgens Nr. 173. des Eheverkündigungs-Registers und die zweite Sonntags den dreißigsten des Monats August im Jahr ein tausend acht hundert sieben und fünfzig um zehn Uhr des Morgens Nr. 180. des Eheverkündigungs-Registers zu Neunkirchen vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses und gemäß dem zu den Belägen gebrachten Atteste, zu St. Wendel vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses der Bürgermeisterei Alsweiler an den nämlichen Tagen statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.

Da mir auch wirklich keine Gründe gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut Vorstehendem und der Bräutigam noch durch den zu den Belägen zugefügten Consens des Königlichen Bergamts zu Saarbrücken vom dreizehnten vorigen Monats wegen der erforderlichen Einwilligung der Eltern und Großeltern ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Civilstandes von Neunkirchen, nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften, so wie das VI. Capitel, des Titels von der Ehe, über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten, wörtlich vorgelesen hatte, den Peter Hohlweck gefragt: ob er die Braut Magdalena Hinsberger zur Frau nehmen wolle? Eben so habe ich die Braut Magdalena Hinsberger gefragt: ob sie den Bräutigam Peter Hohlweck, zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von beiden insbesondere diese Frage mit Ja! beantwortete, so habe ich die Benannten Peter Hohlweck und Magdalena Hinsberger im Namen des Gesetzes von nun an als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.
Beide Eheleute erklärten sogleich, daß sie miteinander zwei Kinder erzeugt hätten, welche mit den Namen: Maria Magdalena am vierzehnten August achtzehn hundert vier und fünfzig in die Geburtsregister hiesiger Bürgermeisterei unter Nummer einhundert zwei und fünfzig, sodann: Barbara, am zwanzigsten April dieses Jahres in die Geburtsregister hiesiger Bürgermeisterei unter Nummer zwei und neunzig eingeschrieben worden und die sie hiermit für ihre Töchter anerkennen.
Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens, des Manfred Schilling, Bergmann von Stand, alt neun und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Elversberg nicht verwandt mit den Brautleuten.
2tens, des Christoph Müller, Bergmann von Stand, alt fünf und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Elversberg nicht verwandt mit den Brautleuten.
3tens, des Johann Strauß, Schneider von Stand, alt drei und siebenzig Jahre, wohnhaft zu Neunkirchen nicht verwandt mit den Brautleuten.
4tens, des Peter Rufing, Ackerer von Stand, alt zwei und fünfzig Jahre, wohnhaft zu Elversberg nicht verwandt mit den Brautleuten,
welche Zeugen mit den zusammengegebenen Brautleuten, den anwesenden Eltern und mir, nach gehaltener Vorlesung diesen Akt unterschrieben haben, mit Ausnahme der Eltern des Bräutigams Johann Adam Hohlweck und Magdalena Klein, welche beide erklärt haben des Schreibens unkundig zu sein. - Zugleich wird die vorseitige Löschung: „St. Wendel“ in der vierten Zeile von oben, und die Löschung des Wortes „Acht“ auf der gegenwärtigen Seite in der neunzehnten Zeile von oben genehmigt. -
So geschehen zu Neunkirchen in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei Neunkirchen, am Tage, Monat und Jahr wie oben:

N.B. Peter Hohlweck + 1.8.1890
Magdalene Hinsberger + 17.11.97

N.B.2 Von nebigen Anmerkungen … am Rande des … Geburtsaktes vermerkt und zu gleichem Zwecke dem Civilstandsbeamten zu Urexweiler Mittheilung … Neunkirchen den dreizehnten November achtzehnhundert sieben und fünfzig der Civilstandsbeamte.