Heiratsurkunde Friedrich Kräber

KRÄBER, Friedrich Karl (1827-1883) - Heiratsurkunde200
Baum

No. 24 Heiraths-Akt

Im Jahre ein tausend acht hundert vier und fünfzig, am elften des Monats Mai um zwei Uhr nachmittags erschien vor mir Franz Nicolaus Hanns Bürgermeister und Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Dudweiler, Kreis Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier, Landgerichts-Bezirk Saarbrücken

einer Seits: Friedrich Karl Kreber gemäß vorgelegtem und den Belegen beigefügtem Geburts-Akte alt sechs und zwanzig Jahre, geboren zu Züsch am zwei und zwanzigsten des Monats Juni Jahres ein tausend acht hundert sieben und zwanzig Taglöhner von Stand, wohnhaft zu Sulzbach, großjähriger Sohn des Jacob Kreber, Taglöhner von Stand, wohnhaft zu Züsch, drei und fünfzig Jahre alt, hier gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend, und dessen Ehefrau Helena Eiffler, ohne Stand, wohnhaft zuletzt zu Züsch, daselbst gestorben am ein und zwanzigsten März ein tausend acht hundert neun und zwanzig, gemäß beigefügten Sterbe-Aktes.

anderer Seits: Barbara Brill gemäß vorgelegtem und den Belegen beigefügtem Geburts-akte alt zwei und zwanzig Jahre, geboren zu Marpingen am sieben und zwanzigsten des Monats Februar Jahres ein tausend acht hundert zwei und dreißig, Dienstmagd von Stand, wohnhaft zu Sulzbach, großjährige Tochter des Peter Brill, Ackerer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Marpingen, daselbst gestorben am sieben und zwanzigsten October ein tausend sieben und vierzig, gemäß des den Belegen beigefügten Sterbeaktes und dessen Ehefrau Maria Brück, neun und vierzig Jahre alt, ohne Stand, wohnhaft zu Marpingen, hier gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend

und ersuchen mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags den sechzehnten des Monats April im Jahre ein tausend vier und fünfzig um zehn Uhr des Morgens No 45 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den drei und zwanzigsten des Monats April im Jahre ein tausend acht hundert vier und fünfzig um zehn Uhr Morgens No 46 des Eheverkündigungs-Registers, zu Dudenweiler vor dem Gemeindehause statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.

wegen der erforderlichen Einwilligung der Eltern ausgewiesen haben; da ferner alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe ich, der Beamte des Civilstandes von Dudenweiler, nachdem ich alle in diesem Akte angeführten Schriften, so wie das VI Kapitel des Titels von der Ehe über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten, wörtlich vorgelesen hatten, den Bräutigam Friedrich Karl Kreber gefragt: ob er die Braut Barbara Brill zur Frau nehmen wolle? Eben so habe ich die Braut Barbara Brill gefragt, ob sie dem Bräutigam Friedrich Karl Kreber zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von beiden insbesondere diese Frage mit Ja! beantwortete, so habe ich die Benannten Friedrich Karl Kreber und Barbara Brill im Namen des Gesetzes von nun als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.

Worüber ich gegenwärtigen Akt im Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:

1tens, des Wilhelm Moser, Taglöhner von Stand, alt drei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Sulzbach, nicht verwandt mit den Brautleuten,

2tens, des Karl Moser, Taglöhner von Stand, alt zwei und zwanzig Jahre, wohnhaft zu Sulzbach, nicht verwandt mit den Brautleuten,

3tens, des Nicolaus Bonner, Ackerer von Stand, alt fünf und dreißig Jahre, wohnhaft zu Marpingen nicht verwandt mit den Brautleuten,

4tens, des Ludwig Brandel, Bergmann von Stand, alt sechsundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Dudenweiler, nicht verwandt mit den Brautleuten, welche Zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir, nach geschehener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben haben mit Ausnahme der Mutter der Braut, Maria Brück, welche erklärte, …, des Schreibens unerfahren zu sein.

So geschehen zu Dudweiler in dem Gemeinde-Hause der Bürgermeisterei Dudweiler am Tage, Monat und Jahr wie oben.