Nr. 100
Heiraths-Urkunde
Im Jahre achtzehn hundert neun und dreißig, den zwanzigsten April, erschien vor mir Wilhelm Zurhelle, Bürgermeister von Aachen, als Beamten des Personen-Standes im Gemeindehause daselbst,
einer Seits: Johann Heinrich Hermann Joseph Brüsseler, zwanzig fünf Jahre alt, geboren zu Aachen, Regierungsbezirk Aachen, Standes Handschuhmacher, wohnhaft zu Aachen, großjähriger Sohn des Johann Bernard Brüsseler, und der Maria Agnes Schwan, beide verstorben.
Anderer Seits: Maria Hubertina Heusch, zwanzig sieben Jahre alt, geboren zu Aachen, Regierungsbezirk Aachen, Standes Kleidermacherin, wohnhaft zu Aachen, großjährige Tochter des Emanuel Heusch Standes ohne Gewerbe und der Christina Hahn verstorben wohnhaft zu Aachen, mitanwesend und einwilligend.
Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; in Erwägung, daß die vorgeschriebenen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses Statt gehabt haben, nämlich: die erste am siebenten, und die andere am neunzehnten April; daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und mir kein Einspruch gegen die Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagtet Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die, von den Requirenten zur Nachweisung ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten und hier beigefügten Urkunden, nämlich: jene über deren Geburt; so wie über das Versterben der Eltern des Bräutigams, und der Mutter der Braut; ferner auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, und hierau den Bräutigam und die Braut befragte ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von den beiden diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gestztes, daß
Johann Heinrich Hermann Joseph Brüsseler und Maria Hubertina Heusch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
Über Alles welches ich gegenwärtige Urkunde im Beiseyn der nach benannten vier Zeugen, nämlich:
1. des Pascal Knops, fünfzig zwei Jahre alt, Standes Weber, wohnhaft zu Aachen.
2. des Mathias Wagenplatz, vierzig Jahre alt, Standes Weber, wohnhaft zu Aachen.
3. des Wilhelm Joseph Heusch, dreißig Jahre alt, Standes Weber, wohnhaft zu Aachen
4. des Bartholmeus Hahnbück, vierzig sechs Jahre alt, Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu Aachen.
in doppelter Urschrift aufgenommen, und, nach geschehener Vorlesung derselben, mit dem zweiten Zeugen und dritten Zeugen und den neuen Ehegatten unterschrieben habe. Die übrigen Comparanten sind Schreibens unerfahren. Sämmtliche haben übrigens noch eidlich erklärt daß ihnen der Stand und letzter Aufenthaltsort, der Großeltern des männl. Gatten gänzlich unbekannt sey.