Heiratsurkunde Andreas Kerres

KERRES, Andreas (1830-1907) - Heiratsurkunde200
Baum

No. 188 Heiraths-Urkunde
Gemeinde Aachen. Kreis Aachen. Regierungsbezirk Aachen.
Im Jahre achtzehnhundert zwei und sechzig, den einundzwanzigsten des Monats Mai mittags zwölf Uhr, erschienen vor mir, Päpstlichen Grafen Carl von Nellessen, Bürgermeister von Aachen, als deligierten Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst
Einserseits: der Andreas Kerres geboren zu Aachen am einunddreißigsten Januar achtzehnhundert dreißig dreißig zwei Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Laurensberg Regierungsbezirk Aachen Sohn des Mathias Joseph Kerres Standes Ackerer, zu Laurensberg wohnhaft, und dessen Ehefrau Catharina Dahmen, Standes ohne Gewerbe zu Laurensberg verstorben ersterer mitanwesend und einwilligend
Andererseits: die Elisabeth Brüsseler, geboren zu Aachen am ersten Januar achtzehnhundert dreiundvierzig, neunzehn Jahre alt, Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Aachen, Regierungsbezirk Aachen, Tochter des Heinrich Brüsseler, Standes Landwirt zu Aachen wohnhaft und dessen Ehefrau Josephina Heusch Standes ohne Gewerbe zu Aachen wohnhaft beide mit mitanwesend und einwilligend
und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthür des Gemeindehauses zu Aachen und Laurensberg Statt gehabt haben, nämlich die erste an eilften Mai und die andere am achtzehnten Mai letzthin; daß ferner die Urkunden über die Ankündigung  dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist.
Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: jene über deren Geburt, sowie über das Ableben der Mutter des Bräutigames Blatt, die Bescheinigung über die zu Laurensberg ohne Einwendung geschehene Heiraths Ankündigung 189tes Blatt habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Andreas Kerres und die Elisabeth Brüsseler gesetzlich verheirathet sind.
Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde, in Beisein der nachgenannten vier
Zeugen, nämlich:
1. des Peter Bücken fünfzigsechs Jahre alt, Standes Kanzleidiener wohnhaft zu Aachen, nicht verwandt mit den neuen Ehegatten
2. des Georg Meyers fünfzigsieben Jahre alt, Standes Kanzleidiener wohnhaft zu Aachen, nicht verwandt mit den neuen Ehegatten
3. des Carl Maus fünfzigvier Jahre alt, Standes (?) wohnhaft zu Aachen, nicht verwandt mit den neuen Ehegatten
4. des Joseph Hennes fünfzigneun Jahre alt, Standes (?) wohnhaft zu Aachen, nicht verwandt mit den neuen Ehegatten
in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten, den anwesenden Eltern und den vier Zeugen unterschrieben habe.