Heiratsurkunde Heinrich Glasmacher

GLASMACHER, Wilhelm Heinrich (1817-) - Heiratsurkunde200
Baum

Gegenwärtiges zur Aufnahme der Heirath-Urkunden der Gemeinde Stockheim während dem Jahr tausend acht hundert drei und vierzig bestimmte, und dreißig Blätter enthaltende Register, ist durch uns Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Aachen, von Blatt zu Blatt, vom ersten bis zum letzten, mit Blattzahl und mit unserem Handzuge bezeichnet worden. Aachen, den 25 Lenz 1942.

Nr. 1 Heiraths-Urkunde

Bürgermeisterei Stockheim Kreis Düren Regierungsbezirk Aachen.
Im Jahre achtzehn hundert vierzig und drei, den sechsten des Monats Januar vormittags eilf Uhr, erschien vor mir Anton Engels beigeordneter Bürgermeister von Stockheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst:
Einerseits: der Wilhelm Henrich Glasmacher ledigen Standes geboren zu Eggersheim, am ersten März tausendachthundertsiebenzehn alt zwanzig fünf Jahre, Standes Knecht, wohnhaft zu Binsfeld Regierungsbezirk Aachen, Sohn des verstorbenen Wilhelm Glasmacher Standes Ackerer wohnhaft zu Eggersheim und dessen Ehefrau Gertrud Hambach ebenfalls verstorben Standes Hausfrau wohnhaft zu Eggersheim
Andererseits: die Catharina Gerdrut Monerall ledigen Standes geboren zu Winden am einungdreißigsten May Jahres achtzehnhundert siebenzehn alt zwanzig fünf Jahre, Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Winden Regierungsbezirk Aachen Tochter des verstorbenen Franz Monerall Standes Taglöhner wohnhaft zu Winden und dessen Ehefrau Anna Gertrud Schaeffer ebenfalls verstorben wohnhaft zu Winden
und forderten mich auf, die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.

In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Stockheim und Bubenheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am achtzehnten und die andere am fünfundzwanzigsten Dezember 1842 letzthin, daß ferner die Urkunden über die Ankündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist.
Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich:
A Die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, die Sterbeurkunde der Großeltern vätterlicher und mütterlicher Seite, sowie das Verkündigungsattest des Herrn Bürgermeister Rey liegen bei.
B Die Braut ist geboren 1800siebenzehn, und findet sich im Geburtsregister sub Nr. 17 eingetragen.
C Die Mutter der Braut starb 1800fünfunddreißig, und findet sich im dem hiesigen Sterberegister sub Nr. 5 eingetragen.
D Der Vatter der Braut starb 1800achtunddreißig und findet sich im dem hiesigen Sterberegister sub Nr. 43 eingetragen.
E Der Großvatter der Braut starb 1800sechsunddreißig und findet sich im hiesigen Sterberegister sub Nr. 58 eingetragen.
F Die Großmutter der Braut starb 1800zwanzig, und findet sich im hiesigen Sterberegister sub Nr. 38 eingetragen.
G Aus der Heirathsurkunde von Franz Monerall geht hervor, daß die Großeltern der Braut vätterlicher Seite verstorben sind.
Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Wilhelm Henrich Glassmacher und die Catharina Gerdrut Monerall gesetzlich verheiratet sind.
Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich:
1. des Barthel Meyer vierzig fünf Jahre alt, Standes Privatman wohnhaft zu Winden Vetter der Braut.
2. des Andreas Ramacher dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Stockheim ein Bekannter der Braut.
3. des Wilhelm Braun zwanzig sechs Jahre alt, Standes Schmit wohnhaft zu Stockheim ein Bekannter des Bräutig.
4. des Engelbert Kirchschiefen zwanzig sechs Jahre alt, Standes Knecht wohnhaft zu Stockheim ein Bekannter des Bräutig.
In doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. So geschehen zu Stockheim Datum wie eingangs.
Glasmacher Ramacher Monreall Wilhelm Braun Bart. Mayer Kirchschiefen Engels