Heiratsurkunde Franz Monreal

MONREALL, Franz (1786-1838) - Heiratsurkunde200
Baum

No.  Heiraths-Urkunde

Gemeinde Stockheim Kreis Düren Regierungs-Departement von Aachen.

Im Jahre tausend acht hundert siebenzehn, den vierundzwanzigsten May erschienen vor mit Lambert Weber Bürgermeister von Stockheim als Beamten des Personenstandes, der Franz Monreal dreißig vier Jahre alt, geboren zu Altenahr, Regierungs-Departement Coblenz, Standes Kupferschläger wohnhaft zu Winden Regierungs-Departement von Aachen, Sohn des verstorbenen Friedrich Monreal, und der verstorbenen Maria Margaretha Neckel, wohnhaft gewesen zu Altenahr, Regierungs-Departement von Coblenz;

und die Jungfrau Gertrudis Scheffer zwanzig zwei Jahre alt, geboren zu Winden Regierungs-Departement von Aachen Standes Ackerinn, wohnhaft zu Winden Regierungs-Departement von Aachen, Tochter des noch lebenden Theodor Schefer, und der noch lebenden Maria Catharina Heidbüchel wohnhaft zu Winden Regierungs-Departement von Aachen.

Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses zu Stockheim Statt gehabt haben, nemlich die ersten am eilftem May, und die andere am achtzehnten nemlichen Monats daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtiger Urkunde beigefügten Beläge, namentlich: die Geburts-Urkunden der eheschließenden Personen, die  Sterbescheine der Eltern des Bräutigams, die Einwilligung der Eltern der Braut anwesend und unterzeichnet.

So wie auch das sechste Kapitel des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Franz Monreal und Gertrudis Schafer hierdurch miteinander gesetzlich verheiratet sind.

Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Balthasar Schmill einundzwanzig Jahre alt, Standes Student, zu Winden wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Lambert Meyer vierzig neun Jahre alt, Standes Ackersmann zu Winden wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Joann Theodor Heidenthal, zwanzig acht Jahre alt, Standes Student, zu Winden wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, und des Andreas Engels dreißig fünf Jahre alt, Standes Kaufmann zu Düren wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten zu seyn erklärten; und haben die besagten Zeugen, so wie die neuen Eheleute, diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben.

Theodor Schefer erklärt nicht schreiben zu können.